Kanzlei

Unser Anwaltsbüro - vor über 50 Jahren gegründet - bietet Ihnen qualifizierte Beratung. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl in außergerichtlichen und behördlichen Verfahren als auch im gerichtlichen Bereich.

Ihnen als Mandanten eine schnelle, zuverlässige und umfassende Hilfe bei Ihren Rechtsproblemen zu gewährleisten, ist unser Anspruch. Regelmäßige Fortbildung sowie möglichst ständige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich.

Die Rechtsanwälte unseres Büros haben sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, um so eine umfassende und interessengerechte sowie mandantenorientierte Betreuung auf der Basis des gegenseitigen Vertrauens zu gewährleisten. Dabei ist die Aufzählung der jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte nicht abschließend.

Während sich Rechtsanwalt Dr. Mathias Hofmann seit 1994 zusätzlich als Fachanwalt für Arbeitsrecht qualifiziert hat, ist Rechtsanwalt Marc R. Philipp seit 2001 als Fachanwalt für Familienrecht tätig. Die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte sind auf der Seite "Anwälte" dargestellt. Wir können Ihre Interessen bei allen Gerichten in Deutschland, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, vertreten. Ausgeschieden und in den Ruhestand getreten sind zum Jahresende 2003 bzw. 2004 die langjährigen Seniorpartner unseres Büros, die Herren Rechtsanwälte und Notare a. D. Richard P. Philipp und Dr. Joachim Hönack.